AGB

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Mündliche sowie fernmündliche Absprachen sind unverbindlich.

1.2 Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.

1.3 Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die in der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

1.4 Der Auftraggeber stellt der Eisele Print & Packaging alle für die Erstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Druckfilme, Datenträger etc., kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet die dosenspezialist gmbh maximal in Höhe der Materialkosten. Die dosenspezialist gmbh ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Produktionsunterlagen verpflichtet. Alle zur Ausführung hergestellten Werkzeuge (z. B. Druckfilme, Werkzeuge etc.) verbleiben im Eigentum der Eisele Print & Packaging, auch wenn der Kunde die Kosten der Herstellung trägt.

1.5 Die von der Eisele Print & Packaging zur Herstellung des Erzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, z. B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Drucksiebe, Matrizen und Datenträger etc., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der Eisele Print & Packaging und werden nicht ausgeliefert.

1.6 Die unter Punkt 1.4 und 1.5 ausgeführten Unterlagen und Gegenstände werden für eventuelle Nachbestellungen für einen Zeitraum von sechs Monaten aufbewahrt. Sollte der Kunde einen gegenteiligen Wunsch äußern, muss dieses ausdrücklich schriftlich mitgeteilt werden.

1.7 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtägliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

1.8 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlaßt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

1.9 Die Eisele Print & Packaging hat das Recht, die Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. Hersteller des Produktes auf den Verpackungen sowie in die Druckmaterialien zu vermerken.

 

2 Lieferbedingungen

2.1 Die Eisele Print & Packaging ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig.

2.2 Die Eisele Print & Packaging ist berechtigt, die Auftragsmenge ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber in zumutbaren Rahmen und entsprechend den auch dem Auftraggeber bekannten Produktionsabläufen und Verpackungseinheiten nach oben oder unten anzupassen. Berechnet wird die gelieferte Menge.

2.3 Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Ein zugesicherter Liefertermin ist nicht als Vereinbarung von Fixgeschäften anzusehen, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich festgehalten. Der Zwischenverkauf von offerierten Artikeln im Onlineshop ist vorbehalten. Lieferzusagen gelten nur mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch einen Mitarbeiter der Eisele Print & Packaging

2.4 Bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Boykott, die die Betriebe der Eisele Print & Packaging oder wichtiger Unterlieferanten treffen, bei verspäteter Anlieferung von Rohmaterialien, Transporthindernissen und anderen Umständen, auf die dosenspezialist gmbh bzw. der Käufer keine Einwirkungsmöglichkeiten hat, entfällt die Haftung der Eisele Print & Packaging.

2.5 In solchen Fällen tritt weder für die Eisele Print & Packaging Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht die Eisele Print & Packaging das Recht zu, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

2.6 Schadenersatzansprüche des Käufers oder Ansprüche aus Deckungskäufen oder dgl. wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Gerät die Eisele Print & Packaging mit der Leistung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.

2.7 Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer Eil- oder Expressversand oder Versicherung, so gehen die Mehrkosten, unabhängig zu Lasten des Käufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren und dgl. gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von der Eisele Print & Packaging bestimmt.

 

3 Zahlungsbedingungen

3.1 Die Zahlung (Nettopreis zzgl. MwSt.) ist nach Erhalt der Rechnung, innert 14 Tagen, zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.

3.2 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlungen verlangt werden.

3.3 Die Eisele Print & Packaging behält sich vor, nach eigenem Ermessen die Auslieferung per Nachnahme vorzunehmen oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, der Eisele Print & Packaging Gelegenheit zur Kreditprüfung zu geben. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig.

3.4 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen und Spesen vom Fälligkeitsdatum ab, berechnet, unter Vorbehalt aller weiteren Ansprüche. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so steht der Eisele Print & Packaging das Recht zu, sofortige Zahlungen aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen zu verlangen.

3.5 Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen.

3.6 Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.

3.7 Tritt nach Vertragsabschluß in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.

 

4 Mängelrügen

4.1 Mängel sind der Eisele Print & Packaging nach Eingang der Ware beim Kunden oder von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware, anzuzeigen. Ware, die be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.

4.2 Bei berechtigten Beanstandungen wird die Eisele Print & Packaging die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Die Haftung der Eisele Print & Packaging für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

4.3 Läßt der Kunde die Ware bei der Eisele Print & Packaging auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von der Eisele Print & Packaging über die Ware erteilt wurde. Die Eisele Print & Packaging ist verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware zu geben.

4.4 Farbweichungen beim Verpackungen-Aufdruck oder den Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar.

4.5 Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat die Eisele Print & Packaging nach ihrer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch die Eisele Print & Packaging ein.

4.6 Bei Sonderposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware zweiter Wahl beschränkt sich dieses darauf, dass Ausschußware geliefert sei. Rücksendungen nachweislich der Eisele Print & Packaging gelieferter Ware dürfen nur mit unserer schriftlicher Zustimmung erfolgen.

 

5 Gewährleistung

5.1 Etwaige Empfehlungen der Eisele Print & Packaging hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Ware sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen oder Arbeitsweisen nur als Richtlinie gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware zu prüfen. Der Käufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist.

5.2 Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes des Verkäufers befindet, werden Transportkosten, Wegekosten und Porto nicht getragen. Es bleibt der Eisele Print & Packaging vobehalten, statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.

5.3 Keine Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluß oder Fremdeinwirkung entstanden sind.

 

6 Warenrücksendungen

Rückgaben sind nur mit dem Einverständnis der Eisele Print & Packaging möglich. Für zurückgegebene Waren wird der Zeitwert, jedoch nicht mehr als der Rechnungswert unter Abzug der Kosten für Neuaufmachnung und einer Bearbeitungsgebühr, gutgeschrieben, soweit die Rückgabe nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgt.

 

7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Vorderungen Eigentum der Eisele Print & Packaging. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für den jeweiligen Forderungssaldo.

7.2 Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten und in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, die im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehen, ist ihm nicht gestattet. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die Eisele Print & Packaging vor, ohne dass für letzteren dazu Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der Eisele Print & Packaging gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.

7.3 Erwirbt der Käufer in Folge von Be- oder Verarbeitung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer zugleich dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Veräußert der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers unverändert, be- oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen des Verkäufers die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Die Eisele Print & Packaging nimmt die Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, der Eisele Print & Packaging die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer wird ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber, die eingezogenen Beträge sofort an die dosenspezialist gmbh abzuführen. Die Eisele Print & Packaging verpflichtet sich, die nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.

7.4 Der Käufer hat der Eisele Print & Packaging über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter über die Vorbehaltsware oder über die im voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben.

 

8 Produktion/Warenkennzeichnung/Urheberrechte

8.1 Jede Veränderung der Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen die Eisele Print & Packaging geltend gemacht werden, ist die Eisele Print & Packaging davon freizustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Export der Ware möglicherweise Urheberrechte oder Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Die Eisele Print & Packaging lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.

8.2 Bei Herstellung der Verpackungen durch die Eisele Print & Packaging gewährleistet der Kunde, dass die Verpackungen, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u.ä. und andere gesetzliche Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen die Eisele Print & Packaging erhoben werden oder Verfahren gegen die Eisele Print & Packaging eingeleitet werden, ist die Eisele Print & Packaging von diesen bzw. entstandenen Kosten freizustellen.


9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf das Rechtsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Erfüllungsort 9443 Widnau
Gerichtsstand: 9443 Widnau

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